Heilpraktikerin für den Bereich der Physiotherapie
Die Berufsbezeichnung Heilpraktikerin (Physiotherapie) ist eine Zusatzqualifikation, die es ermöglicht, Patienten ohne ärztliche Verordnung zu behandeln.
Für Sie als Patient bietet sich nun die Möglichkeit, auf direktem Weg zu mir in die Praxis zu kommen.
Dies macht die Wartezeit auf einen Arzttermin überflüssig und ermöglicht einen schnellen Therapiebeginn bei akuten Beschwerden.
Eine ausführliche Anamnese, Diagnostik und Aufklärung geht jeder Erstbehandlung voraus.
Dadurch ist eine befundbezogene Therapie mit spezifischen Heilmitteln sowie Umfang und Frequenz variabel an die Bedürfnisse des Patienten angepasst.
Sollten weitere fachspezifische Abklärungen oder eine bildgebende Diagnostik benötigt werden, dann werde ich Sie an einen entsprechenden Facharzt verweisen.
Die Kosten für die erbrachten Heilmittelleistungen sind von der Umsatzsteuer befreit und werden Ihnen privat in Rechnung gestellt.
Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass Sie sich vor der Behandlung bei Ihrer Kasse informieren, ob Heilpraktikerleistungen von Ihrer Kasse erstattungsfähig sind.
Die Rechnung wird nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) ausgestellt und kann anschließend bei den Krankenversicherungen als Heilbehandlung geltend gemacht werden.
Bitte den Anamnesebogen Heilpraktiker (Physiotherapie).pdf HIER öffnen, ausdrucken und nach bestem Wissen und Gewissen ausfüllen und zum Erstgespräch mitbringen.